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Gesuch um Dienstverschiebung

Urlaubs- und Dispensationsgesuche werden nur in sehr beschränktem Rahmen bewilligt. Ein Anspruch auf Verschiebung der Dienstleistung oder Urlaub besteht nicht.

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Bei zwingenden Gründen kann der AdZS bei der aufbietenden Stelle bis spätestens 10 Tage vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch einreichen. Der Antrag ist persönlich mit entsprechendem Formular zu stellen und zu begründen.  Ebenfalls einzureichen sind entsprechende Bestätigungen (Kopie Arztzeugnis, Bestätigung Weiterbildung, Schule oder Arbeitgeber).

 

Als zwingende Gründe gelten beispielsweise ein Todesfall in der Familie oder nächsten Umfeld, medizinische Umstände, Geburt eigener Kinder.
Ohne schriftliche Bewilligung der aufbietenden Stelle besteht Einrückungspflicht gemäss Aufgebot.


Einsätze bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen, im Fall bewaffneter Konflikte sowie für Instandstellungsarbeiten (Art. 28 BZG) und Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft (Art. 28 Ziff 2 Lit c BZG) sind keine Ausbildungsdienste, weshalb hierfür keine gesetzliche Grundlage für eine Verschiebung oder Dispensation besteht.

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