Krieg in der Ukraine
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) beurteilt die Situation in der Ukraine täglich neu.
Aktuell gilt die folgende Regelung:
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Im Kanton Aargau stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.
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Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
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Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen
Schutzraum zugewiesen.
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Unabhängig von der Militärintervention Russlands in der Ukraine wird empfohlen, Notvorrat zu halten.
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Es wird ebenfalls empfohlen, die Alarmierungs-App ALERTSWISS auf dem Smartphone zu installieren.
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Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
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Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert, sodass sie jederzeit aktuell ist. Dadurch fliessen Veränderungen wie
Geburten, Todesfälle sowie Zu- und Wegzüge in die Schutzraumplanung ein.
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Weiterführende Informationen:
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Kanton Aargau: Information zum Krieg in der Ukraine
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Bundesamt für Bevölkerungsschutz: Krieg in der Ukraine
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Information zum Schutzraum und Unterbringung
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Medienmitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz vom 03.03.2022
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